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Ban tours Yachting
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Reisebestätigung und Zahlung
Kaptol 11, 10000 Zagreb, Croatia
Tel.: +385 (0)1 4881 807
Faks: +385 (0)1 4814 677
yachting@bantours.hr

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1. MIETBETRAG UND ANZAHLUNG

Der Vertrag tritt in Kraft nach der Bezahlung des ganzen Betrags an Ban Tours. Der Betrag schließt die Benützung der Yacht ein, Bettwäsche, Hand-und Badetücher (2 per Person), Aussenbordmotor (2,3 PS).

Obligatorisch in der basis: ort tax 1 euro pro person pro tag.

Der Mieter muss den Betrag auf das Konto von Ban Tours oder mit Kredit Karte überweisen (American Express, Diners Club International, Eurocard/Mastercard, Visa) und zwar:

  • 50% des Betrags (Anzahlung) anlässlich der Buchung der Yacht für einen bestimmten Zeitraum;
  • 50% des Betrags spätestens 4 (vier) Wochen vor dem Beginn des Unterkunft.

Die Bezahlung erfolgt anhand einer Rechnung, die von Ban Tours dem Mieter gleich nach Erhalt der Buchungsanfrage überreicht wird. Für zahlungen mit Kreditkarten, 5% wird züsatzlich berechnet.

Damit die Buchung bestätigt ist, ist der Mieter verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen von Rechnungsdatum an auf das Girokonto von Ban Tours oder mit Kredit Karte einzuzahlen und den Zahlungsbeleg zu übermitteln.

Der Mieter ist ebenfalls dazu verpflichtet, den Beleg über die Bezahlung des gesamten Betrags zu übermitteln.

Der Treibstoff ist im Betrag nicht inbegriffen. Der Mieter wird die Yacht mit vollem Treibstoff- und Wassertank und mit fahrtüchtigem Motor zurückgeben.

 

2. SICHERHEITSKAUTION

Die Kaution muss bei der Übernahme der Yacht seitens des Mieters vorgelegt werden.

Die ganze Kaution erhält der Mieter nach der Rückgabe der Yacht zurück, dies nur im Falle, dass bei der Übernahme, an der Yacht oder seiner Ausstattung, keine Mängel festgestellt werden sowohl auch wenn im Bezug auf den Mieter keine Ansprüche gegenüber Drittpersonen bestehen oder angekündigt worden sind, welche mit dem Verleih der Yacht im Zusammenhang steht.

Im Falle, dass die Ausstattung verloren geht oder beschädigt wird, dies gilt auch für einzelne Teile der Yacht und für die Yacht selbst, wird Ban Tours den Betrag (einen Teil der Kaution oder die ganze Kaution) die dem Wert der Reparatur entspricht oder dem der Neuanschaffung der Ausstattung, zurückbehalten. Sollte wegen der Beschädigung die Yacht nicht mehr weitervermietet werden können, hat Ban Tours das Recht, den Betrag der den ausgebliebenen Verdienst ausmacht, zu behalten. Der Mieter muss täglich das Motoröl kontrollieren. Der wegen Ölmangel im Motor verursachte Sachschaden ist von der Versicherung nicht gedeckt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Yacht zum bestimmten Zeitpunkt und am, durch diesen Vertrag, vereinbarten Ort zurückgegeben wird. Der Mieter ist damit einverstanden, dass für jeden Kalendertag der verspäteten Rückgabe der Yacht Ban Tours die Höhe des dreitägigen Mietbetrags in Rechnung stellt.

Damit kommt man gegenüber Ban Tours für den Schaden auf, der durch die Nichtverfügbarkeit der Yacht verursacht wurde. Sollten ausgesprochen schlechte Witterungsverhältnisse Schuld für die verspätete Rückgabe sein, so wird Ban Tours dem Mieter den normalen Mietbetrag zuzüglich 50% in Rechnung stellen. Ban Tours ist betreffend verspätete Rückgabe der Yacht durch die Eintragung über schlechte Witterungsverhältnisse im Logbuch zu verständigen.

 

3. KOSTEN WÄHREND DER MIETZEIT

Nach der Übernahme der Yacht trägt alle Kosten der täglichen Anlegegebühr im Hafen oder Marina, die Kosten für Öl, Treibstoff, Wasser, Reinigung und sonstigen Bedarf, sowie Behebung von Schäden jeglicher Art, die auf der Yacht während der Mietzeit auftreten können und die nicht zum normalen Verschleiß des Yachten gehören, der Mieter, dies unter Voraussetzung, dass vorher eine Einigung mit Ban Tours über die technische Notwendigkeit der zu auszuführenden Reparaturen eingeholt wurde. Sollte ein Schaden oder Mangel Infolge der normalen Abnützung der Yacht auftreten, muss der Mieter vor der zu ausfuehrenden Reparatur hinsichtlich des Preises und der technischen Notwendingkeit eine Zustimmung von Ban Tours einholen. Der Mieter muss eine entsprechende Rechnung vorweisen.

Die Rückvergütung der Auslagen erfolgt von Ban Tours nach Ablauf der Mietzeit.

 

4. RÜCKTRITT VOM MIETVERTRAG

Sollte der Mieter aus irgendeinem Grunde nicht in der Lage sein, die Yacht zu übernehmen, kann er eine zweite Person ausfindig machen, die an seiner Stelle alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übernehmen wird.

Sollte für den Mieter kein Ersatz gefunden werden, wird Ban Tours folgendes zurückbehalten:

  • 50% vom Betrag lt. Art. 3. dieses Vertrags, wenn der Rücktritt seitens des Mieters spätestens 29 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt;
  • den ganzen Betrag lt. Art. 3. dieses Vertrags, sollte der Rücktritt seitens des Mieters zwischen 28 bis 0 Tage vor dem Mietbeginn erfolgen, dasselbe trifft zu, wenn der Rücktritt bereits nach dem Beginn des Mietzeitraums erfolgt.

 

5. VERANTWORTUNG DES MIETERS

Für Schäden verursacht durch Nachlässigkeit und falsche Handhabe des Mieters, für die Ban Tours gegenüber einer Drittperson verantwortlich ist, muss der Mieter gegenüber Ban Tours im vollen Ausmaß aufkommen, dessen ungeachtet, ob es sich um Sachschäden oder Gerichtskosten handelt, die aus solcher Handhabe oder Nachlässigkeiten des Mieters verursacht worden sind.

 

6. ÜBERGABE

Die Übergabe der Yacht erfolgt jeweils am Samstag um 17.00 Uhr, die Rückgabe am Samstag um 08.00 Uhr, beides in der Marina Frapa-Rogoznicar. Der Yacht muss spätestens am Abend vor dem Check-out (bis um 20 Uhr) an der Marina geordnet und voll getankt züruck gegeben werden. Anlässlich der Übergabe muss der Mieter den Beleg über Entrichtung des gesamten Mietbetrags vorweisen.

Ban Tours verpflichtet sich, der Yacht im fahrtüchtigen Zustand zu übergeben. Sollte Ban Tours aus irgendeinem Grund der Yacht am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung stellen können, so kann der Mieter eine Rückvergütung, für jene Tage an denen er über das Yacht nicht verfügen konnte, verlangen. Die durch den Vertrag vereinbarte Mietzeit kann seitens des Mieters verlängert werden und zwar für den Zeitraum, durch den sich die Übergabe des Mieters durch Ban Tours verzögert hat. Wenn Ban Tours nicht in der Lage ist, die Yacht am vereinbarten Ort 24 Stunden nach dem Ablauf des Übergabetermins zur Verfügung zu stellen oder ein vergleichbares oder besseres Schiff nicht zur Verfügung stellen kann, ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und den gesamten Mietbetrag zurückzufordern oder denjenigen Betrag für jene Tage über die er über die Yacht nicht verfügen konnte. Alle anderen Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.

 

7. REKLAMATIONEN

Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Zustand der Yacht und Ausrüstung gemäß der Inventarliste zu überprüfen.

Alle Einsprüche sind vor dem Antritt der Reise mitzuteilen. Mängel und Schäden der Yacht oder/und Ausstattung, die anlässlich der Übergabe nicht entdeckt wurden, berechtigen den Mieter nicht zur Reduzierung des Betrags.

 

8. VERSICHERUNG

Die Versicherungsbedingungen sind von der Versicherung festgelegt, bei der Ban Tours seine Schiffe versichert hat. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und werden dem Mieter anlässlich der Übergabe des Schiffes überreicht.

Der durch die Versicherung bzw. durch die Versicherungspolizze gedeckte Schaden, der jedoch nicht unverzüglich Ban Tours gemeldet wurde, wird nicht anerkannt. In diesem Bezug ist der Mieter persönlich für jeglichen Schaden, als Ergebnis der Nichtmeldung oder der verspäteten Meldung, verantwortlich.

 

9. FAHRTERLAUBNIS

Der Mieter weisst, den gültigen Fahrausweis zur Lenkung des gemieteten Schiffes vor, bzw. er erklärt, dass das Schiff von jenem Mitglied der Besatzung gelenkt wird, das über den erforderlichen Fahrausweis verfügt.

Sie werden gebeten, einen gültigen Bootsschein UKWschein mitzubringen und ihn uns vor der Anmeldung vorzulegen.

 

10. FAHRTVERHÄLTNISSE

Der Mieter ist verpflichtet und gibt die Erklärung ab, die Yacht in den nationalen Gewässern der Republik Kroatien zu lenken (für jede Ausnahme ist eine schriftliche Zustimmung von Ban Tours erforderlich), keine Untermiete einzugehen und an keiner Regatta oder Wettrennen mitzumachen. Außerdem wird er das Schiff nicht für den Handel benützen und damit keinen professionellen Fischfang betreiben.

Ferner wird er das Schiff nur im alkoholfreien Zustand und nicht unter Einfluss von Rauschgift lenken. Zudem werden sich auf der Yacht nur so viele Personen befinden, wie es vorgesehen ist. Das Segeln ist nur bei sicheren Wetterverhältnissen und guter Sichtweite erlaubt.

Der Mieter verpflichtet sich, Zoll- und sonstige Vorschriften und Regeln zu beachten, keine professionellen Personentransporte zu unternehmen, Fahrverbotszonen nicht zu bereisen, korrekt das Schiffslogbuch zu führen und dieses an Bord nach dem Ablauf der Mietzeit zu hinterlassen, das Schiff besorgt zu lenken und sich an keinen Schleppmanövern zu beteiligen. Im Fall von Havarien oder sonstigen Unfällen wird der Mieter genau den Hergang der Ereignisse notieren und eine Bestätigung vom nächstgelegenem Hafenkapitän, Arzt oder zuständiger Behörde verlangen. Über entstandene Havarien ist unverzüglich Ban Tours zu verständigen. Beschädigungen am Rumpf des Schiffes unterliegen einer genauen Untersuchung , was zu Lasten des Mieters zu erfolgen hat. Der Mieter ist verpflichtet, sofort die zuständige Behörde und Ban Tours bei verschwinden der Yacht zu verständigen, sowie, wenn das Lenken des Schiffes nicht mehr möglich ist oder wenn dieses gepfändet oder ein Fahrverbot durch ein amtliches Organ erlassen wurde. Bei Nichtbeachtung dieses Vertrags ist der Mieter persönlich gegenüber Ban Tours verantwortlich und übernimmt jegliche Verantwortung für die entstandenen Folgen. Halten von Haustieren an Bord (Hunde, Katzen, Vögel) ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorher eine Vereinbarung getroffen wurde. Im Hinblick auf die Witterungsverhältnisse ist der Mieter verpflichtet, Segel rechtzeitig einzuholen und er darf nicht unter voller Belastung der Segel fahren, die größer ist, als bei angenehmen Fahrverhältnissen ohne zusätzlicher Belastung für Segel und Taue. Der Mieter ist verpflichtet, keine Fahrten in Gebiete zu unternehmen, die nicht genügend erforscht sind. In Bezug auf die Seekarten die dem Mieter zur Verfügung stehen, sie sollten im voraus gut überdacht werden und das Segelgebiet im voraus mit dem ihm zur Verfügung stehendem Informationsmaterials gut erfoscht werden.

Nachts kann er nur unter Anwendung von Navigationslichtern und bei guter Sicht vom Deck aus segeln. Bei der Übergabe der Yacht ist der Mieter verpflichtet Ban Tours über die geplante Segelroute zu informieren (Itinerar). Der Mieter wird den Hafen nicht verlassen, wenn Windstärke 30 Knoten herrscht oder noch eine größere erwartet wird, das Auslaufen ist auch dann verboten, wenn die Hafenbehörden ein Fahrverbot verhängt haben. Der Mieter wird den Hafen solange nicht verlassen, bis der Schaden an irgendwelchem lebenswichtigen Teil des Schiffes behoben ist, dazu zählen der Motor, die Segel, das Tauwerk, die Abwasserpumpe, die Ankerwinsch, die Navigationslichter, der Kompass, die Sicherheitsausstattung u.a. oder wenn irgendeine von den vorgenannten Vorrichtungen nicht funktionstüchtig ist.

Der Mieter wird den Hafen oder den Ankerplatz nicht verlassen, wenn die Treibstoffvorräte nicht ausreichen und auch sonst, wenn die Witterungsverhältnisse nicht günstig sind oder wenn der Zustand des Schiffes unsicher und die Mannschaft unsicher oder nicht entschlossen ist.

 

11. FÄHIGKEIT ZUM LENKEN

Ban Tours (oder sein Vertreter) kann vom Mieter und seiner Besatzung verlangen, ihre Fähigkeit zum Lenken der Yacht unter Beweis zu stellen und dies auch auf See vorzuführen. Bei solchen Testfahrten befindet sich Ban Tours oder sein Vertreter am Bord der Yacht.

Wenn Ban Tours der Ansicht ist, dass die Fachkenntnisse des Mieters nicht ausreichen, kann der Vertrag, ohne Rückgabe des Mietbetrags oder andersweitiger Schadensregulierung, gekündigt werden. Ban Tours kann eine andere Person bestimmen, die das Lenken des Schiffes übernimmt, die sowohl für den Mieter als auch für Ban Tours annehmbar ist. Die damit entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Mieters und zwar für jenen Zeitraum, die für die Sicherheit des Fahrzeuges und seiner Mannschaft erforderlich ist, über die notwendige Anzahl der Tage beschließt Ban Tours. Die Testfahrt zählt zeitlich in den Mietzeitraum.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Bei Unstimmigkeiten und bei Streitigkeiten wird man versuchen, diese im gegenseitigen Übereinkommen beizulegen.

Sollte jedoch dies nicht möglich sein, wird die Zuständigkeit des Gerichtes in Zagreb festgelegt.

In diesen Fällen sind die rechtlichen Vorschriften der Republik Kroatien maßgebend.

 

13. PERSÖNLICHER DATEN SCHUTZ

Der Mieter gibt seine persönliche Daten freiwilig an. Persönliche Daten werden gebraucht zu realisierung des Vertrages und des gewünschten Services. Die Daten werden für weitere Kommunikation herangezogen. Ban Tours verpflichtet sich persönliche Daten der Mieter nicht ausser Land oder an dritte Personen weiterzugeben, ausser für den gebrauch in prozessen. Ausnahme von geben persönliche Daten zu dritte personen ist beim geschlossene Rucktritt versicherung. Sollte der Mieter eine solche Verischerung kaufen, werden seine persönliche Daten zur Versicherung gesendet. Persönliche Daten der Mieter werden in Basis von Ban Tours gespeichert.

Der Mieter gestattet Ban Tours seine persönliche Daten für Werbeaktionen von Ban Tours zu verwenden.

 

 

BAN TOURS Gmbh, Kroatien, 10000 Zagreb, Kaptol 11, ID Kode: HR-AB-01-1-61509, September 2009.

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